Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Verfügung zur lohnsteuerlichen Behandlung bei der Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber Stellung genommen.
Bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung einer BahnCard sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden.
- Kommt es bei der Überlassung der BahnCard an den Arbeitnehmer zur prognostizierten Vollamortisation, d. h. die ersparten Fahrtkosten für Einzelfahrscheine erreichen oder übersteigen die Kosten der BahnCard, stellt die Überlassung der BahnCard keinen Arbeitslohn dar.
- Erreichen die durch die Nutzung der überlassenen BahnCard ersparten Fahrtkosten nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard deren Kosten nicht vollständig (Teilamortisation), liegt die Überlassung der BahnCard nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Die Überlassung der BahnCard stellt in diesem Fall steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.