Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der… Weiterlesen Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr