Sonstiges

Durch ein Stipendium erstattete Studienkosten sind keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Beruflich veranlasste Aus- und Fortbildungskosten (Studienkosten) für ein Zweitstudium sind grundsätzlich vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der jeweiligen Einkunftsart. Nach einem… Weiterlesen Durch ein Stipendium erstattete Studienkosten sind keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Durch ein Stipendium erstattete Studienkosten sind keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben2016-12-05T16:54:15+00:00